Michael Terhaag LL.M.

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14.10.2026
„Schweinegesichter“ und keine Tickets für AfD-Wähler? – Mein Videointerview bei HSTRY zu Kurt Krömer und der Meinungsfreiheit

Kurt Krömer will keine AfD-Wähler bei seinen Lesungen sehen und spricht von „Schweinegesichtern“, die "stinken", wie ihr Geld.  Darf er das? Ist das strafbare Beleidigung oder noch zulässige Meinungsäu?erung ? Und darf ein Künstler Besucher wegen ihrer politischen Einstellung ausschließen? Darüber durfte ich im Videointerview für den YouTube-Kanal HSTRY sprechen. Auch das berühmte „Soldaten sind Mörder“-Urteil spielte dabei eine Rolle.


11.09.2026
Urteilsbesprechung als Sprachwerk - Umformulieren reicht nicht - zu LG Hamburg, Urt. v. 6.8.2026 – 310 O 136/26 Zimmermann vs Berliner Zeitung

Auch journalistische Urteilsbesprechungen können urheberrechtlich geschützte Sprachwerke sein. In meiner aktuellen Anmerkung in GRUR-Prax bespreche ich die bemerkenswerte Entscheidung des LG Hamburg vom 6. August 2026, Az. 310 O 136/26 im Rechtsstreit des Kollegen Dr. Felix Zimmermann (LTO) gegen die Berliner Zeitung. Der Urteilstext ist gemeinfrei - wer aber die kreative sprachliche Aufbereitung eines fremden Beitrags übernimmt, kann das Urheberrecht auch dann verletzen, wenn er die Formulierungen (leicht) verändert.


24.08.2026
Online-Bewertungen: Mein Live-Interview bei „Volle Kanne" im ZDF

Kann man den Sternen noch trauen? Auf der Suche nach dem besten Restaurant schauen die meisten zuerst auf Online-Bewertungen — doch immer häufiger lassen Betriebe schlechte Rezensionen verschwinden, und seit April macht Google dieses Löschen sogar sichtbar. Dazu bin ich wieder live bei „Volle Kanne" im ZDF zu Gast. Was in einer Bewertung erlaubt ist, wann eine schlechte Rezension gelöscht werden darf und was Betroffene tun können... 


27.02.2026
Kein Anspruch auf Löschung ganzer Facebook-Gruppen trotz Morddrohungen, Anmerkung zu KG, Urt. v. 23.12.2025 – 10 U 190/23, GRUR-Prax 4/2026

In der aktuellen GRUR-Prax befasse ich mich mit einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin, die hohe Hürden für die vollständige Löschung von Gruppen in sozialen Netzwerken aufstellt. Selbst zahlreiche und schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen bis hin zu Morddrohungen genügen danach nicht, wenn die Gruppe nicht überwiegend auf Rechtsverletzungen angelegt ist. 


07.11.2025
„Kein Verbrauchergerichtsstand bei Twitter-Nutzung mit beruflichem Bezug“, Anmerkung zu KG, Urt. v. 10.7. 2025 – 10 U 104/24, GRUR-Prax 2025, 735

In meiner aktuellen Anmerkung in der GRUR-Prax (Heft 21/2025) befasse ich mich kritisch mit einer Entscheidung des KG Berlin und der Frage, ob bei der Nutzung von X (früher Twitter) überhaupt noch ein Verbrauchergerichtsstand bestehen kann, wenn ein Account - wie meist - auch beruflich genutzt wird. Eine Entscheidung mit mit spürbaren Folgen für den Rechtsschutz auf Social Media.


10.10.2025
Fachveröffentlichung in der GRUR-Prax: Kein Geldentschädigungsanspruch wegen Namensnennung in Demonstrationsaufruf

In meiner aktuellen Veröffentlichung in der GRUR-Prax 2025, S. 672 kommentiere ich eine Entscheidung des BGH zur Namensnennung in einem Demonstrationsaufruf. Der Fall zeigt einmal mehr, wie fein die Grenzen zwischen zulässiger Meinungsäußerung und einr Persönlichkeitsrechtsverletzung im Einzelfall verlaufen – hier kommt zudem ein politischer Zusammnehang hinzu.




28.05.2024
stern+ Interview: Eklat auf Sylt: Wie weit darf private Fahndung im Internet gehen? Anwalt zu rassistischem Video aus Sylt

Es war zuletzt das Thema: In einen auf Sylt aufgenommenen Video sangen Feiernde am vergangenen Pfingstwochenende auf das Lied "L'amour Toujours" ausgelassen rassistische Parolen zur Melodie des Songs - einer der Beteiligten deutet Hitler-Bart und Hitler-Gruß mehr als nur an. Nachden ersten Berichten und Folgen für die Betroffenen stellt sich rechtlich nunmehr auch die Frage, ob die identifizierende Verbreitung der Videos und Nennung der Namen und sogar Anschriften der Beteiligten selbst einen Rechtsvertsoß darstellt.




24.06.2020
Meinungsfreiheit im Internet - Live Interview bei Volle Kanne im ZDF

In den USA markiert Twitter einzelne Postings des Präsidenten mit dem dringenden Rat eines Faktenchecks. Dieser kündigt daraufhin härtere Bandagen an. In Deutschland verlangt eine Politikerin Auskunft von Facebook, um beleidigenden Inhalte zivilrechtlich zu verfolgen und scheitert zunächst vor dem LG Berlin, da das Gericht trotz übelster Beschimpfungen zunächst noch einen Sachbezug und die Postings von der Meinungsfreiheit gedeckt sieht... Was ist erlaubt und was nicht im Internet?