Michael Terhaag LL.M.

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14.10.2026
„Schweinegesichter“ und keine Tickets für AfD-Wähler? – Mein Videointerview bei HSTRY zu Kurt Krömer und der Meinungsfreiheit

Der YouTube-Kanal HSTRY greift in seinem Format „HSTRY fragt nach“ aktuelle und kontroverse Themen auf. Zum zweiten Mal durfte ich per Videocall einige rechtliche Fragen rund um den Comedian Kurt Krömer und dessen aktuelle Aussagen über AfD-Wähler beantworten.

Krömer hatte in einem Instagram-Video ziemlich deutlich gemacht, dass er bei seiner kommenden Lesetour keine AfD-Wähler im Publikum haben möchte. „Keine Tickets für AfD-Wähler“, so seine Ansage. Deren Geld stinke genauso wie sie selbst, außerdem habe er keine Lust, von der Bühne aus in irgendwelche „Schweinegesichter“ zu schauen.
Das ist natürlich eine deutliche Ansage. Aber ist sie auch rechtswidrig oder sogar strafbar?

Sind „Schweinegesichter“ eine strafbare Beleidigung?

Eine öffentliche Beleidigung kann nach § 185 StGB durchaus mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden. Allerdings richtet sich Krömers Äußerung gegen eine sehr große, kaum überschaubare (und btw viel zu große) Personengruppe. Bei solchen sogenannten Kollektivbeleidigungen ist eine Strafbarkeit wegen der Beleidigung einzelner Personen rechtlich besonders schwierig zu begründen.

Hier bot sich auch ein Vergleich mit der bekannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu „Soldaten sind Mörder“ an. Die Meinungsfreiheit schützt eben auch scharfe, polemische und durchaus verletzende Aussagen. Eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung halte ich im vorliegenden Fall umsomehr für abwegig.

Darf Krömer AfD-Wählern den Ticketkauf verbieten?

Grundsätzlich gilt auch für Künstler und Veranstalter die Vertragsfreiheit. Sie können regelmäßig selbst entscheiden, mit wem sie Verträge abschließen möchten. Die politische Wahlentscheidung gehört nicht zu den ausdrücklich geschützten Diskriminierungsmerkmalen des § 19 AGG.Auch, dass Krömer wohl gar nicht feststellen möchte, wer tatsächlich AfD gewählt hat, konnte ich erwähnen - unabhängig davo gelten hier das Wahlgeheimnis und der Datenschutz.

Mein Fazit: Gut gebrüllt, Löwe!

So fiel jedenfalls mein spontanes Schlussstatement zu Krömer aus. Eine klare und durchaus provokante Positionierung, bei der ich nach meiner juristischen Einschätzung nicht mit gravierenden Konsequenzen rechne.

Dass allerdings Strafanzeigen kommen hab ich Gespräch bereits als sicher vorhergesehen, vgl. hierzu auch meinen Beitrag "Karneval, Kunst und klare Rechtslage – Warum die Anzeigen gegen den Weidel-Wagen haltlos sind".
Ob man den Ton mag oder nicht, ich persönlich finde die Ansage als meinungsstarkes Zeichen nicht schlecht. Auch wenn alle Wähler hier in einen Topf geworfen werden, in diesen haben sie sich ja selbst un freiwillig (leider) begeben. Nicht alles, was provoziert oder Menschen vor den Kopf stößt, ist deshalb schon rechtswidrig. Und das ist auch gut so.

Vielen Dank an HSTRY für die Anfrage und das interessante Gespräch!

Nachfolgend gibt es einige Ausschnitte aus meinem Videointerview. Wie immer freue ich mich über faires Feedback.


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Weiterführender Link:
https://youtu.be/xzb-CJlKACQ