21.10.2017Dashcams in der Grauzone - Interview für heute.de
Dashcam-Videos sind bei Facebook und YouTube beliebt... Aber was ist erlaubt und was nicht?
Diese Zusammenstellung erhebt naturgemäß noch weniger Anspruch auf Vollständigkeit als die anderen... Es ist schon erstaunlich was hier so über die Jahre alles zusammengekommen ist. Interviews, eigene Beiträge und Artikel, Erwähnungen in Büchern, online oder offline - hier kehr ich alles rein, was bei den anderen Bereichen nicht passt.
Dashcam-Videos sind bei Facebook und YouTube beliebt... Aber was ist erlaubt und was nicht?
Im Krieg, in der Liebe und im Wahlkampf ist alles erlaubt? Aus meiner Sicht nicht.
Hier ein paar Statements gegenüber dem "digitalen Pionier"- Magazin t3n, die im Anschluss auch noch bei N24/Welt.de veröffentlicht wurden...
Das bekannte t3n-Magazin hat in seiner Printausgabe eine Rubrik "Digital Pioneers: Wem Du im Netz folgen soltest". In der aktuellen Ausgabe wird dort u.a. auch meine Person vorgestellt...
Angeblich illegaler Software-Download - doch alles fake. Viele E-Mail-Empfänger in SH sind trotzdem verunsichert.
Die Frage welches das zuständige Gericht bei der Geltendmachung von Vertragsstrafenansprüchen ist war lange umstritten. Eine aktuelle BGH Rechtsprechung hierzu durften wir jüngst kommentieren.
Das Verfahren sorgt wirklich für Wirbel. Ein Flüchtling wird mit einem Selfie mit Kanzlerin Angela Merkel mit Straftaten in Verbindung gebracht und wehrt sich...
Wen einem öffentlich unwahre Aussagen in den Mund gelegt werden, sollten sich Betroffene das nicht gefallen lassen und darauf hoffen, dass das in den Tiefen des Internets schon verschwinden wird...
Längst erhalten nicht nur Spitzenpolitiker wie Volker Beck, Heiko Maas und Renate Künast online Drohungen. Der Hass reicht bis in die Lokalpolitik... Ein Aktueller Beitrag der Deutschen Welle.
Domainentscheidungen sind etwas rar geworden. Umso mehr hat dieses Urteil für Aufsehen gesorgt.
Der Fussballverein 1. FC Köln hat -passend zu seinem aktuellen sportlichen Erfolg- erstinstanzlich die Herausgabe der Doamin fc.de aus Namensrecht durchgesetzt...
Wir haben ja bei aufrecht.de und LTO schon auch über unsere Bedenken am Dash Button berichtet. Jetzt waltet wohl die Verbraucherzentrale Ihres Amtes, wie die Lebensmittelzeitung berichtet...
Was für ein innovatives neues Produkt von Amazon. Doch rechtlich wirft der so genannte Dash-Button schon noch einige Fragen auf.
Gerade in der Urlaubszeit: Vorsicht - Pin und Tan im sind Visier von Einbrechern!
Darf man auf Internetportalen negative Erfahrungen mit seinem früheren Vermieter veröffentlichen? Ja, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Was bedeutet das Urteil für Mieter und Vermieter?
Das hat für Aufsehen gesorgt. Eine tolle Idee die EM-Elfer-Collage von Kurt Prödel. Jetzt ist diese überall gelöscht. Ich habe dem Tagesspiegel ein Interview gegeben.
Schülerin fotografiert heimlich und stellt im Anschluss das Bild mit dem Kommentar "Behinderter Lehrer ever" bei Facebook ein... Beitrag mit meinen Kommentaren im überregionalen Teil der Rheinischen Post.