03.08.2016Neues zur Meinungsfreiheit im Internet - Interview mit der Aktuellen Stunde online
Darf man auf Internetportalen negative Erfahrungen mit seinem früheren Vermieter veröffentlichen? Ja, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Was bedeutet das Urteil für Mieter und Vermieter?