11.09.2026Urteilsbesprechung als Sprachwerk - Umformulieren reicht nicht - zu LG Hamburg, Urt. v. 6.8.2026 – 310 O 136/26 Zimmermann vs Berliner Zeitung
In meiner aktuellen Anmerkung in GRUR-Prax bespreche ich die Entscheidung des LG Hamburg vom 06.08.2026 – 310 O 136/26 zum urheberrechtlichen Schutz journalistischer Urteilsbesprechungen.
Ausgangspunkt war eine Urteilsbesprechung von Dr. Felix Zimmermann (LTO) zu der viel beachteten Entscheidung des LG Berlin II über die Correctiv-Berichterstattung zum Potsdamer Treffen. Zimmermann hatte das Urteil ausführlich analysiert und einer abweichenden Entscheidung des LG Hamburg gegenübergestellt. Wenige Stunden später erschien bei der Berliner Zeitung ein Beitrag zum selben Urteil, der wesentliche Elemente seiner Besprechung aufgriff, ohne den Text vollständig wörtlich zu übernehmen.
Ich hatte das Berliner und das zuvor ergangene, andere Hamburger Urteil übrigens ebenfalls auf aufrecht.de kommentiert – das tut für die hier interessierende urheberrechtliche Frage allerdings nichts zur Sache; außerdem war ich selbst nicht vor Ort.
Die Hamburger Entscheidung macht eine für die journalistische Praxis wichtige Grenze deutlich: Der Inhalt eines Gerichtsurteils ist gemeinfrei. Geschützt sein kann aber die konkrete schöpferische Leistung eines Autors – also etwa die Auswahl, Gewichtung, Strukturierung und sprachliche Aufbereitung des Stoffes. Wer diese prägenden Elemente eines fremden Beitrags übernimmt, kann sich deshalb nicht allein dadurch absichern, dass er einzelne Formulierungen verändert.
Bemerkenswert ist dabei insbesondere, dass es für die urheberrechtliche Beurteilung nicht nur auf identische Textpassagen ankommt. Entscheidend kann vielmehr sein, ob die individuellen, kreativen Elemente des Ausgangstextes im übernommenen Beitrag noch wiedererkennbar sind.
Meine ausführlichere Besprechung der Entscheidung finden Sie auf aufrecht.de unter: „Informieren ja, kopieren nein – LG Hamburg zum urheberrechtlichen Schutz journalistischer Urteilsbesprechungen“. Dort ist auch der Volltext des Urteils des LG Hamburg vom 06.08.2026 – 310 O 136/26 abrufbar.
Mehr dazu in der aktuellen GRUR-Prax (Heft 17/2026).
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Weiterführender Link:
https://aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/urheberrecht/informieren-ja-kopieren-nein-lg-hamburg-zum-urheberrechtlichen-schutz-journalistischer-urteilsbesprechungen